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BFH, 26.11.1996 - VII B 162/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrages wegen mangelder Erfolgsaussicht in der Sache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.12.1991 - VII R 10/90
Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides wegen neuer Tatsachen, wenn das …
Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII B 162/96
Die Voraussetzungen von § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Änderungsbesteuerung als Personen- statt bisher als Lastkraftwagen (zu ihnen Senat, Urteil vom 10. Dezember 1991 VII R 10/90, BFHE 166, 395, 397, BStBl II 1992, 324) liegen bei der in diesem Verfahren gebotenen lediglich summarischen Beurteilung entgegen der Ansicht der Antragstellerin vor.
- FG Hamburg, 20.09.2002 - IV 42/99
Rückforderung von Ausfuhrerstattung:
Die Zulässigkeit einer verbösernden Einspruchsentscheidung ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BFH, Urteil vom 21.1.1997 - V B 110/96 -, juris; Beschluss vom 26.111996 - VII B 162/96 -, juris; Urteil vom 12.11.1991 - IX R 31/90 -, juris). - FG Münster, 29.04.1997 - 13 K 4217/96 Auch die Zusammenschau der im Rechenzentrum gespeicherten technischen Daten, insbesondere die Einstufung als LKW einerseits und die niedrige Nutzlast bzw. das geringe zulässige Gesamtgewicht andererseits, mußte nach Auffassung des Gerichts zwangsläufig Zweifel an der LKW-Eigenschaft des streitbefangenen Fahrzeugs wecken, denen der Beklagte zwingend hätte nachgehen müssen (ebenso im summarischen Verfahren BFH-Beschluß vom 26.11.1996 VII B 162/96 , BFH/NV 1997, 266).